Neue Chance für Unternehmer !

IRÄG 2010 ab 1. Juli 2010

 

Am 1.7.2010 tritt das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (kurz IRÄG) in Kraft und wird vor allem Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten neue Möglichkeiten eröffnen wieder in ruhigeres Fahrwasser zu kommen. Die Sanierung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens soll dadurch erleichtert werden – außerhalb eines Konkurses im Rahmen eines Sanierungsverfahrens.

Was ist Neu:

-       Es gibt keine Konkurs- u. Ausgleichsordnung mehr, sondern nur eine Insolvenzordnung

-       Der Schuldner legt einen Sanierungsplan vor und bietet seinen Gläubigern 30%

-       Es Gibt keinen Masseverwalter, sondern nur einen Sanierungsverwalter und der Schuldner behält die Eigenverwaltung

-       75 % Kapitalmehrheit bei der Abstimmung über die angebotenen Quote sind nicht mehr erforderlich, d.h., daß die Kapitalminderheit den Sanierungsplan nicht mehr zu Fall bringen kann (z.B. die GKK´s stimmten immer Kontra)

-       Vertragspartner des insolventen Schuldners können Verträge bis zum Ablauf von 6 Monaten nicht mehr auflösen (z.B. Miete, Telefon, Strom etc..)

-       Nach Eröffnung des Verfahrens kann eine Mitarbeiter wegen Entgeltvorenthaltung nicht mehr austreten

-       Die Verpflichtung des Kostenvorschusses für die Verfahrenseröffnung trifft zukünftig auch die Gesellschafter deren Anteil mehr als 50% beträgt

-       Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungsplanes kann der Schuldner beantragen, daß die Verfahrenseröffnung aus der Insolvenzdatei und auch im Firmenbuch gelöscht wird

Die ist nur ein kurzer Überblick über die Erleichterungen für ein in wirtschaftliche Not geratenes Unternehmen. Jedenfalls haben sich die Rahmenbedingungen für Schuldner verbessert.

Ungeachtet dieser neuen Gesetzeslage sehen wir schon aus ökonomischen Gründen die Sanierung eines Unternehmens aber primär in außergerichtlichen Bemühungen ein Unternehmen wieder flott zu bekommen.

 

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13.05.2010